Cookies und ähnliche Technologien verstehen
Websites können Informationen auf Ihrem Endgerät speichern oder bereits gespeicherte Informationen auslesen. Neben Cookies können weitere technische Verfahren eine Rolle spielen. Entscheidend ist nicht nur die Bezeichnung, sondern der tatsächliche Zweck und Zugriff.
Erforderliche Funktionen
Technisch erforderliche Vorgänge können beispielsweise die Durchführung eines ausdrücklich gewünschten Warenkorbs oder die Speicherung einer Einwilligungsentscheidung betreffen. Ob ein einzelnes Werkzeug unter eine Ausnahme fällt, muss konkret geprüft werden.
Die Bezeichnung „erforderlich“ darf nicht pauschal auf Werbe- oder Analysefunktionen übertragen werden. Ein wirtschaftliches Interesse am Erfolg einer Website macht einen Endgerätezugriff nicht automatisch technisch notwendig.
Analyse und Reichweitenmessung
Analysewerkzeuge können das Nutzungsverhalten auswerten und dabei Kennungen oder Geräteinformationen verarbeiten. Welche Verfahren im Shop aktiv sind, muss technisch festgestellt werden. Ohne diese Prüfung werden keine bestimmten Analyseanbieter als eingesetzt genannt.
Werbung und Wiedererkennung
Werbetechnologien können Besuche mit Anzeigenkontakten oder anderen Aktivitäten verknüpfen. Ein Shop, der Werbung schalten möchte, nutzt nicht zwingend jede verfügbare Trackingfunktion. Die tatsächliche Einbindung und ihre Einwilligungsabhängigkeit sind gesondert zu prüfen.
Einwilligung erteilen oder ablehnen
Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, muss die Entscheidung vor dem entsprechenden Zugriff berücksichtigt werden. Die bloße weitere Nutzung der Website ersetzt keine wirksame Einwilligung. Die Bedienung einer Auswahl darf keine irreführenden Folgen haben.
Eine Ablehnung optionaler Zwecke ist von der Nutzung erforderlicher Bestellfunktionen zu unterscheiden. Ob der Shop diese Trennung tatsächlich korrekt umsetzt, muss am eingesetzten Consent-System getestet werden.
Einstellungen später ändern
Eine erteilte Einwilligung muss für die Zukunft widerrufbar sein. Dafür braucht der Shop eine dauerhaft erreichbare, funktionierende Möglichkeit zur erneuten Auswahl. Diese Informationsseite allein ist noch kein Einwilligungsdialog.
Es wird hier bewusst kein funktionsloser Einstellungsbutton eingebaut. Eine Schaltfläche muss mit dem tatsächlich eingesetzten System verbunden sein. Auch eine Änderung der Browseroptionen ist nicht in jeder Hinsicht dasselbe wie die Änderung einer gespeicherten Einwilligung im Shop.
Browserfunktionen
Sie können je nach Browser gespeicherte Website-Daten ansehen, löschen oder einschränken. Dabei können Warenkorbinhalte oder gespeicherte Präferenzen verloren gehen. Eine Löschung auf Ihrem Gerät entfernt nicht automatisch bereits rechtmäßig gespeicherte Bestelldaten beim Händler.
Angaben zu einzelnen Technologien
Eine vollständige Übersicht muss die tatsächlich verwendeten Dienste, Zwecke, Laufzeiten und gegebenenfalls Empfänger erkennen lassen. Diese Angaben dürfen nicht aus einer allgemeinen Musterliste übernommen werden. Änderungen an Apps oder Theme können eine Aktualisierung erforderlich machen.
Datenschutz und Kontakt
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gehören in die Datenschutzerklärung. Endgerätezugriffe und anschließende Datenverarbeitungen müssen jeweils rechtlich eingeordnet werden. Die Zustimmung zu Werbung ist keine Voraussetzung für eine gewöhnliche Serviceanfrage.